Ich ermächtige und beauftrage Sie weiters, in allen meinen Versicherungs-, Anlage- und Finanzierungsangelegenheiten, soweit die von Ihnen in meinem Interesse als notwendig oder nützlich erachteten Abschlüsse, Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie überhaupt alle notwendigen oder nützlichen Vereinbarungen dadurch zu vermitteln, dass Sie für mich verhandeln, die Abschlüsse von Verträgen und sonstigen Vereinbarungen in allen Einzelheiten vorbereiten und mir sodann vom Ergebnis Ihrer Bemühungen unverzüglich Mitteilung machen; den Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen behält sich der Auftraggeber allerdings vor.
Ich entbinde den Vollmachtsinhaber, oder dessen handelnde Personen, gegenüber dem jeweiligen Bankinstitut gem. § 38 Absatz 2 Ziffer 5 vom Bankgeheimnis und ermächtige Sie gleichzeitig Daten weiterzugeben. Die vorgenannte Ermächtigung gilt auch als Ermächtigung für eine Auskunftserteilung gem. § 38 Absatz 2 Ziffer 6 BWG!